Deine Versorgungslücke bei den Krankheitskosten
Optimale Krankenversorgung für Polizeibeamte in NRW: Von Heilfürsorge bis Beihilfe
In Nordrhein-Westfalen (NRW) genießen Polizeibeamte während ihrer aktiven Dienstzeit eine erstklassige medizinische Versorgung durch die freie Heilfürsorge. Diese deckt sämtliche Krankheitskosten ab und wird ergänzt durch die Beihilfe, die insbesondere für stationäre Wahlleistungen anteilig Kosten übernimmt. Die Kombination aus freier Heilfürsorge und Beihilfe sichert somit eine umfassende medizinische Absicherung.
Übergang in den Ruhestand: Wichtige Änderungen im Versicherungsschutz
Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Berechtigung auf freie Heilfürsorge. Von diesem Zeitpunkt an spielt die Beihilfe eine zentrale Rolle, indem sie einen Teil der Krankheitskosten weiterhin abdeckt. Um jedoch auch nach dem aktiven Dienst eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten, ist die frühzeitige Einrichtung einer Anwartschaftsversicherung essenziell.
Anwartschaftsversicherung: Ihre Absicherung für die Zukunft
Die SIGNAL IDUNA bietet Polizeianwärtern, insbesondere Mitgliedern der Gewerkschaft der Polizei (GdP), eine kostenlose Anwartschaft während der Ausbildungszeit. Diese Anwartschaft ist ein entscheidender Baustein für Ihre zukünftige Absicherung, da sie nach der Ausbildung in eine dauerhafte, kostenpflichtige Anwartschaft umgewandelt werden muss – und das ohne Gesundheitsprüfung.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Nicht vergessen
Neben der Krankenversicherung ist für angehende Polizeibeamte auch der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung ist ausschließlich über private Krankenversicherungsunternehmen erhältlich. Den Nachweis über eine bestehende Pflegepflichtversicherung müssen Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung Ihrer Ausbildungsabteilung vorlegen.
Für unsere Kunden übernehmen wir gerne die Meldung und alle Formalitäten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung konzentrieren können.
Deine Versorgungslücke bei (Polizei-)Dienstunfähigkeit
Wichtige Informationen zur Versorgungssituation während der Ausbildung und in der Probezeit für angehende Polizeibeamte
Während Ihrer Zeit als Polizeianwärter und in der anschließenden Phase als Beamter auf Probe sollten Sie sich bewusst sein, dass im Fall einer Dienstunfähigkeit, sei es aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls, grundsätzlich keine Versorgungsleistungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen keine Pensionsansprüche bestehen, mit der wichtigen Ausnahme von Ansprüchen, die im Falle eines Dienstunfalls entstehen können.
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sollten Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen werden, ohne dass ein Dienstunfall vorliegt, erfolgt keine Auszahlung von Pensionsleistungen. Stattdessen wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Diese Maßnahme dient dazu, Ihre soziale Absicherung für die Zukunft sicherzustellen, indem Beiträge für die Zeit Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachentrichtet werden.